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   RG, 14.10.1904 - Rep. VII. 100/04   

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https://dejure.org/1904,249
RG, 14.10.1904 - Rep. VII. 100/04 (https://dejure.org/1904,249)
RG, Entscheidung vom 14.10.1904 - Rep. VII. 100/04 (https://dejure.org/1904,249)
RG, Entscheidung vom 14. Oktober 1904 - Rep. VII. 100/04 (https://dejure.org/1904,249)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Berechnung der Erbschaftssteuer für den Anfall aus einem im Bereiche des preußischen Allgemeinen Landrechts errichteten gemeinschaftlichen Testament von Ehegatten, wenn beide Erblasser erst nach dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs gestorben sind. Anwendung der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erbschaftssteuer; Gemeinschaftliches Testament

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 59, 80
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 26.02.1992 - IV ZR 86/91

    Zeitliche Wirksamkeit des Vermächtnisses bei Eintritt eines Ereignisses in der

    Inhalt und Wirksamkeit des vor seinem Inkrafttreten errichteten Testaments bestimmen sich, wenn der Erbfall unter seiner Geltung eingetreten ist, nach seinen Regeln (RGZ 59, 80, 83; RGZ 79, 32f.; Staudinger/Winkler, Art. 213 EGBGB Rdn. 29ff.; Art. 214 EGBGB Rdn. 8ff. m.w.N.).
  • BGH, 26.02.1992 - IV ZR 90/91

    Klage einer Erbengemeinschaft auf Nutzungsentschädigung für das von dem Beklagten

    Inhalt und Wirksamkeit des vor seinem Inkrafttreten errichteten Testaments bestimmen sich, wenn der Erbfall unter seiner Geltung eingetreten ist, nach seinen Regeln (RGZ 59, 80, 83; RGZ 79, 32 f.; Staudinger/Winkler, Art. 213 EGBGB Rdn. 29 ff.; Art. 214 EGBGB Rdn. 8 ff. m.w.N.).
  • RG, 07.02.1905 - VII 312/04

    Gemeinschaftliches Testament; Erbschaftssteuer

    wider den preußischen Fiskus (Rep. VII. 100/04) im Prinzip bejahte Frage unentschieden lassen, ob die Auslegungsregel des § 2269 B.G.B. auf die vor dessen Inkrafttreten errichteten Testamente anwendbar sei.
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